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Riester-Rente und Basis-Rente

Riester-Rente

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Riester-Renten sind Hartz-4-fest

Riester-Rente auch bei Arbeitslosigkeit geschützt
Wer für längere Zeit arbeitslos wird, kann von der Arbeitsbehörde verpflichtet werden, seinen Lebensunterhalt zunächst aus der Auflösung bestehender Sparanlagen zu bestreiten, bevor ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II besteht.

Das gilt beispielsweise für Bankguthaben, Wertpapierdepots und in bestimmten Grenzen auch für Kapitallebensversicherungen - nicht aber für die staatliche geförderte Altersvorsorge: Ansprüche aus Riester-Verträgen sind bei Arbeitslosigkeit vor einer vorzeitigen Verwertung geschützt, soweit sie gefördert aufgebaut wurden.

7 Probleme die wir für Sie lösen:

  1. Ist die staatlich geförderte Rente eine sinnvolle Entscheidung in meinem Fall?
  2. Welche Alternativen gibt es für mich und meine Familie?
  3. Soll ich meinen persönlichen Sparbeitrag an der vollen Zulage ausrichten oder an der maximalen, staatlichen Förderung?
  4. Was passiert wenn der Partner verstirbt? Ist dann alles weg? Welche Vorkehrungen kann ich heute für diesen Fall treffen?
  5. Welche Form der Geldanlage soll ich nehmen - klassisch oder fondsgebunden (welche Fonds?)?
  6. Bei welchem Anbieter bekomme ich die höchste Rente?
  7. Welcher kompetente Berater steht mir bei aufkommenden Fragen zur Seite?

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Tel.: 0208-302 509 83 oder über das Kontaktformular.

 

 
 
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