FinanzService KRAAN - Ihr Vorsorgespezialist

Pensionszusagen nach BilMoG optimieren

Bestehende Pensionszusagen können erhebliche Probleme aufwerfen...

Ausgangssituation

In der Vergangenheit waren Pensionszusagen nicht nur unter Versorgungsgesichtspunkten sehr beliebt, sondern besonders auch aufgrund der mit Ihnen verbundenen steuerlichen Auswrkungen für das Unternehmen. Die Bildung von Pensionsrückstellungen minderte den Gewinn des Unternehmen und somit dessen Steuerbelastung.

Das Blatt hat sich in vielen Fällen inzwischen aber gewendet und Pensionszusagen werden zunehmend kritisch gesehen.

Gründe hierfür sind:

  • Das ab 2010 geltende Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) bewirkt eine sprunghafte Erhöhung der Pensionsrückstellung ohne steuerlichen Effekt. Die notwendige Anpassung des für die Rückstellung anzuwendenen Rechnungszinses von 6,0% (Heubeck Richttafeln) auf ca 4,5% erzwingt durchschnittlich 20-30% höhere Rückstellungen ab 2010.
  • Ein zusätzlicher Rückstellungsbedarf entsteht durch die allgemein höhere Lebenserwartung.
  • Rückdeckungsversicherungen erbringen oft nicht die prognostizierte Leistung, so dass eine nicht ausreichende Rückdeckung und damit Gefahr der Aberkennung durch das Finanzamt (vGa, fehlende Ernsthaftigkeit) entsteht. Aber: die Bildung von Bilanzrückstellungen und der damit einhergende Abfluss von Liquidität beinhaltet keine Betriebsausgabe!
  • Banken bewerten Pensionsrückstellungen negativ. Zunehmende Rating- und Bewertungsproblematik, z.B. bei Fremdfinanzierungen und Gesellschafterwechsel.
  • Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) wollen Ihre Versorgung unabhängig vom wirtschaftlichen Schicksal der GmbH gestalten.
  • 80% der bestehenden Pensionszusagen sind mit groben Mängeln behaftet: z.B. arbeitsrechtliche und steuerrechtliche Mängel

Problem

Viele Unternehmen suchen nach einer Lösung, um die bestehende Pensionszusage kostengünstig aus dem Unternehmen auszugliedern und die Pensionsrückstellungen aufzulösen.

Unsere Lösungsstrategien:

  • Auslagerung bereits erdienter Anwartschaften auf einen Pensionsfonds (ausdrücklich vom Gesetzgeber erwünscht)
  • Zuführung des Future Service als Betriebsausgabe in ein U-Kasse oder in ein Wertkonto
  • Spezielle Lösungen für GGF von GmbHs und Vorstände von AGs

Nutzen für das Unternehmen:

  • Liquiditätsschonung durch künftigen Betriebsausgabenabzug
  • Verbesserung der Bilanzkennzahlen und damit des Unternehmenswertes
  • Enthaftung
  • Liquiditätsschonung gegenüber bisheriger Pensionszusage

Unterstützung durch Kooperation Finanzservice KRAAN:

  • Ermittlung der Ausgangs- bzw. Ist-Situation gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Steuerberater
  • Schwachstellenanalyse und unternehmensspezifische, liquiditätsschonende Lösung
  • Reduktion des Finanzierungsaufwandes für erteilte Zusagen
  • Überprüfung der vollständigen Aufhebung der Bilanzberührung
  • Anbieterneutrale Begleitung der gesamten Neukonzeption
  • Überprüfung der Zusage im Hinblick auf Insolvenzschutz

Das Kompetenzteam:

Wir unterstützen unsere Kunden bei der Auslagerung von Pensionszusagen anbieterneutral. Hierbei können unsere Kunden auf spezialisierte Kompetenz zurückgreifen:

Berater  Nr. 1 - Berater und Gutachter
für die betriebliche Altersvorsorge - bAV

Nr. 2 -Rentenberater
betriebliche Altersversorgung
(externer Wirtschaftsjurist und unabhängiger,
gerichtlich zugelassener Rechtsberater)

 Berufserfahrung

Seit 1964 Spezialist für Versorgungswerke
und Entgeltumwandlung. Erstellung von
Gutachten für die Steuer- und Handelsbilanz.
Bewertungen nach IAS für interrnationale Klienten. Einrichtung und
Verwaltung von kapital- und bürgschafts-
gedeckten Treuhandmodellen (CTAs).
Auslagerung von Pensionszusagen von GGFs
auf Pensionfonds. Beratung bei der
Auslagerung beim Verkauf von Unternen.
Beratung bei der betriebswirtschaftlichen
Optimierung von Versorgungsusagen.

Seit 1988 Spezialist für bAV. Versicherungsmathematische Berechnungen, Gutachten, rechtliche Prüfung, Langzeitgutachten,
Due Diligence Gutachten bei Unternehmenserwerb, Gutachten bei Ablösungen

 

Mitgliedschaften und Zulassungen

Seit 1964 Mitglied in der DAV Deutschen
Aktuarvereinigung,
IVS Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung und DGVFM

Seit 1994 Mitglied der aba, VVB. Bundesverband der Rentenberater. Seit 2008 Zulassung beim Oberlandesgericht Köln.

 Referenzprojekte Referenzen in der Automobilindustrie,
Konsumgüterindustrie, Nahrungsmittelindustrie, Stromerzeugung, Bau, Zulieferindustrie, im Mittelstand und bei Beratungsunternehmen können im Einzelfall
genannt werden.

Referenzprojekte bei der Implementierung und Verwaltung von Versorgungssystemen. Auslagerung von Versorgungssystemen und deren  Optimierung. Beratung bei internationalen Fragestellungen.

Honarar Kostenloses Erstgespräch. Kundenfreundliche Honorargestaltung nach projektbezogener
Vereinbarung.

Kostenloses Erstgespräch. Das Honorar kann im voraus genannt werden, und richtet sich ansonsten nach den gültigen Richtlinien.

Beauftragung und Haftung Der freiberufliche Berater und Gutachter wird
direkt vom Kunden beauftragt.
Rentenberater sind freiberuflich und (von unserer Firma) unabhängig tätige Rechtsberater und unterliegen der Aufsicht des jeweiligen Amtsgerichtes.

 

 

BilMoG - Infovideo der SwissLife

 

 

Investieren Sie 20 Minuten für ein unverbindliches Erstgespräch. Ihr Nutzen ist ein Quick-Check, ob ersteilte Zusagen für Sie "Fluch oder Segen" bedeuten.

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