
Ausgangssituation
In der Vergangenheit waren Pensionszusagen nicht nur unter Versorgungsgesichtspunkten sehr beliebt, sondern besonders auch aufgrund der mit Ihnen verbundenen steuerlichen Auswrkungen für das Unternehmen. Die Bildung von Pensionsrückstellungen minderte den Gewinn des Unternehmen und somit dessen Steuerbelastung.
Das Blatt hat sich in vielen Fällen inzwischen aber gewendet und Pensionszusagen werden zunehmend kritisch gesehen.
Gründe hierfür sind:
Problem
Viele Unternehmen suchen nach einer Lösung, um die bestehende Pensionszusage kostengünstig aus dem Unternehmen auszugliedern und die Pensionsrückstellungen aufzulösen.
Unsere Lösungsstrategien:
Nutzen für das Unternehmen:
Unterstützung durch Kooperation Finanzservice KRAAN:
Das Kompetenzteam:
Wir unterstützen unsere Kunden bei der Auslagerung von Pensionszusagen anbieterneutral. Hierbei können unsere Kunden auf spezialisierte Kompetenz zurückgreifen:
| Berater | Nr. 1 - Berater und Gutachter für die betriebliche Altersvorsorge - bAV |
Nr. 2 -Rentenberater |
| Berufserfahrung |
Seit 1964 Spezialist für Versorgungswerke |
Seit 1988 Spezialist für bAV. Versicherungsmathematische Berechnungen, Gutachten, rechtliche Prüfung, Langzeitgutachten,
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| Mitgliedschaften und Zulassungen |
Seit 1964 Mitglied in der DAV Deutschen |
Seit 1994 Mitglied der aba, VVB. Bundesverband der Rentenberater. Seit 2008 Zulassung beim Oberlandesgericht Köln. |
| Referenzprojekte | Referenzen in der Automobilindustrie, Konsumgüterindustrie, Nahrungsmittelindustrie, Stromerzeugung, Bau, Zulieferindustrie, im Mittelstand und bei Beratungsunternehmen können im Einzelfall genannt werden. |
Referenzprojekte bei der Implementierung und Verwaltung von Versorgungssystemen. Auslagerung von Versorgungssystemen und deren Optimierung. Beratung bei internationalen Fragestellungen. |
| Honarar | Kostenloses Erstgespräch. Kundenfreundliche Honorargestaltung nach projektbezogener Vereinbarung. |
Kostenloses Erstgespräch. Das Honorar kann im voraus genannt werden, und richtet sich ansonsten nach den gültigen Richtlinien. |
| Beauftragung und Haftung | Der freiberufliche Berater und Gutachter wird direkt vom Kunden beauftragt. |
Rentenberater sind freiberuflich und (von unserer Firma) unabhängig tätige Rechtsberater und unterliegen der Aufsicht des jeweiligen Amtsgerichtes. |