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Gesundheitsreform 2010

3 Jahres Frist wird ab 1.1.2011 ungültig

Gesundheitsreform 2010

Am 12. November 2010 hat der Bundestag das GKV-Finanzierungsgesetz verabschiedet. Alle wichtigen Änderungen zum 01.01.2011 haben wir übersichtlich zusammengefasst.

 Erleichterter Wechsel in die PKV durch Wegfall der Drei-Jahresfrist

Arbeitnehmer werden wieder mit Ablauf des Jahres Versicherungsfrei, in dem ihr Gehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) (ab 2011 49.500 € p. a. / 4.125 € mtl.) übersteigt, sofern ihr Gehalt voraussichtlich auch im Folgejahr über der JAEG liegen wird. Diese Regelung gilt bereits zum 31.12.2010.

Jahresarbeitsentgeltgrenze sinkt 2011 

Die JAEG sinkt von derzeit 49.950 € auf 49.500 € (4.125 € mtl.)

Berufanfänger mit einem Einkommen über der JAEG können sofort in die PKV wechseln 

Berufanfänger sowie Personen, die erstmals in Deutschland eine Beschäftigung aufnehmen, mit einem Gehalt über der JAEG können sich sofort privat versichern. Diese Regelung tritt am 02.01.2011 in Kraft. Selbständige und Beamte sind auch nach den neuen Regelungen weiterhin generell von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse befreit und können sich daher jederzeit privat versichern. 

Deutliche Beitragserhöhung für GKV Versicherte

Ab 01.01.2011 steigt der Betragssatz der GKV von 14,9 % auf 15,5 %. Auf Arbeitnehmer und Rentner entfallen dabei 8,2 % und auf den Arbeitgeber 7,3 %. Der Beitrag für einen freiwillig versicherten Arbeitnehmer in der GKV beträgt damit inklusive Pflegeversicherung 647,83 € monatlich und 657,12 € für Kinderlose. Der Arbeitgeber übernimmt davon nur noch 307,21 € monatlich. 

Der Arbeitgeberbeitrag zur GKV wird auf 7,3 % eingefroren. Zünftige Erhöhungen trägt somit der Arbeitnehmer alleine. 

Zusatzbeiträge ohne Begrenzung nach oben  

Die Kassen können in Zukunft einkommensunabhängige Zusatzbeiträge ohne Begrenzung nach oben erheben. Diese zusätzlichen Beiträge müssen alleine vom Versicherten getragen werden. Der Arbeitgeber beteiligt sich hieran nicht. Der im Gesetz vorgesehene Sozialausgleich greift erst, wenn der am Jahresanfang festgelegte durchschnittliche Zusatzbeitrag 2 % der beitragspflichtigen Einnahmen des GKV-Mitgliedes übersteigt. 

Ab 2011 gelten für bestimmte Wahltarife kürze Bindungsfristen

Im GKV-FinG ist geregelt, dass die Mindestbindungsfrist für bestimmte Wahltarife, nämlich für die Tarife „Prämienzahlung“ (z.B. Geldprämie bei Leistungsfreiheit), „Kostenerstattung“ und „Arzneimittel der besonderen Therapierichtung“ (z.B. Homöopathie), zum 01.01.2011 von drei auf ein Jahr reduziert wird. Diese verkürzten Bindefristen gelten nach Ansicht des PKV-Verbandes ab 2011 auch für bereits abgeschlossene Wahltarife. 

Verschärfte Anforderungen an Kassen Wahltarife 

Im Hinblick auf die aktuellen Probleme müssen die Kassen bei der Kalkulation von Wahltarifen strengere Auflagen erfüllen. So muss in Zukunft durch versicherungsmathematische Gutachten belegt werden, dass die langfristige Finanzierbarkeit derartiger Angebote gewährleistet ist. 

Ausblick für das Jahr 2011 - Was ist geplant? 

Nach Verabschiedung der Gesundheitsreform will Gesundheitsminister Rösler jetzt die Reform der Pflegeversicherung angehen, deren Finanzierung über eine kapital gedeckte, obligatorische und individualisierte Pflegezusatz-Versicherung langfristig gesichert werden soll. 

Eine Arbeitsgruppe zur Reform der Pflegeversicherung wird durch das Gesundheitsministerium eingesetzt. Zitat Herr Rösler „ Das ist der Auftakt für die Arbeiten an der Pflegereform, die wir 2011 ganz oben auf der Agenda setzen“. 

 

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