
Die D&O-Versicherung sichert den Manager als Mitglied der Unternehmensleitung gegen diverse Haftungsrisiken ab. Es geht hierbei um Ansprüche aus Vermögensschäden, die gegen
erhoben werden können.
Versicherter Personenkreis:
Versicherungsnehmer ist immer der Unternehmer selbst. Versicherte Personen sind die gegenwärtigen, künftigen und ehemaligen Mitarbeiter der Geschäftsleitung. Darunter fallen Vorstand, Aufsichtsräte und/ oder Geschäftsführer.
Leistung der D&O Versicherung:
Gegenstand der Deckung sind Verstöße bzw. Fehlverhalten und -entscheidungen innerhalb der Vertragslaufzeit, die zu Vermögensschäden führen. Gedeckt sind Ansprüche der Geschädigten, z.B. der Eigentümer, Lieferanten, Gläubiger und sonstiger Dritter. Die Deckung bezieht sich auch auf Ansprüche des Unternehmens selbst gegen seine Organe.
Einige Beispiele für die Haftungsrisiken:
Beschaffung:
Produktion:
Absatz:
Finanz- und Rechnungswesen:
Planung und Organisation:
Personalwesen:
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